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Zu den Aufgaben des Verwalters
gehören:
Übernahme der Wohnungs- bzw.
Gewerbeeinheiten zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns
Einweisung der Mieter in die Wohn- oder Gewerbeeinheiten,
Einzug der Mieten und der Nebenkosten, Überwachung des
Mieteinganges,
Korrespondenz mit den Mietern, Behörden, Handwerkern und Dritten
Geltendmachung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung gegenüber den
Mietern,
Erklärung von Kündigungen des Mietverhältnisses im Falle des
Vorliegens eines wichtigen Grundes, z.B.
eines Zahlungsrückstandes des Mietzinses von 2 Monaten,
Entgegennahme von Kündigungen durch den Mieter,
Abwicklung der Rückgabe der Mietsache durch den Mieter wie z.B.
Prüfung der ordnungsmäßigen Vornahme einer eventuell vom Mieter
geschuldeten
Endrenovierung, Abwicklung der Kautionen und sonstigen Sicherheiten mit dem ausziehenden
Mieter,
bestmögliche Neuvermietung im Falle eines Leerstandes,
gewissenhafte Prüfung von Mietinteressenten
Aktiv- und Passivprozesse, vergleichsweise Regelungen zu treffen,
geschuldete Beträge zu stunden oder sonstige Rechtshandlungen
im Rahmen der
ordnungsgemäßen Geschäftsführung vorzunehmen,
zeitgerechte Erfassung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben in einer
ordnungsmäßigen Buchhaltung,
Erstellung einer ordnungsmäßigen Jahresabrechnung zum 31.12.,
Aufnahme festgestellter oder vom Mieter angezeigter Mängel,
Inauftraggabe der Instandhaltungsmaßnahmen sowie der Mängelbeseitigung.
Veranlassen von Schlüsselbestellungen und Schließzylindern aus
der Sicherheitsanlage Sicherheitseinrichtungen
Veranlassen der Überwachung von Sicherheitseinrichtungen
durch Fachleute an
der Heizung,
den Aufzügen,
den Blitzschutzanlagen,
den Lüftungsanlagen
den Notbeleuchtungen
den automatischen Garagentoren,
den Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerwehrzufahrten und
freien Fluchtwegen,
Funktion- und Druckprüfungen der Feuerlöscher,
Löschwassersteigleitungen,
Brandschutztüren,
Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern, Fluchtwegen usw.,
Terminvereinbarungen und Abrechnungen mit den Handwerkern, dem
Technischen
Überwachungsverein und sonstigen Fachleuten. |