HOLLENBACH
 Unternehmensgruppe

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     TÜBINGER TREUHAND GmbH & Co KG

HOLLENBACH Unternehmensgruppe
Komplette Dienstleistung rund um die Immobilie

 

 

  Grundleistungen
  Zu den Grundleistungen gehören die unabdingbaren, in den §§ 27 und 28 WE - Gesetz aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.
  Ferner sind folgende Leistungen in der Verwaltervergütung enthalten.

  Dies sind:

  a.) Wirtschaftsplan
  Erstellen eines Wirtschaftsplanes für jedes Kalenderjahr. In diesem Wirtschaftsplan ist die Verteilung der Gesamtkosten nach dem
  einzelnen Umlageschlüssel ersichtlich. Jeder Eigentümer erhält für sein Sondereigentum einen Wirtschaftsplan. Dieser Wirtschaftsplan wird
  bei einer Eigentümerversammlung durch Stimmenmehrheit entschieden, sofern in der Gemeinschaftsordnung keine andere Regelung
  festgehalten worden ist.

  b.) Jahresabrechnung
  Erstellen einer Jahresabrechnung über die Hausgeldeinnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft über ein
  Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr). Jeder Eigentümer kann nach Terminabsprache die Unterlagen der Jahresabrechnung während der Bürozeiten
  bei der Verwaltung einsehen.

  c.) Eigentümerversammlung
     Einladen und Durchführen einer Eigentümerversammlung pro Jahr einschließlich sämtlicher Vorbereitungsarbeiten.
     Mit dem Verwaltungsbeirat werden Termin, Tagesordnung und Beschlußvorlagen vor der Eigentümerversammlung abgestimmt.
     Erstellen eines Protokolls der Eigentümerversammlung.

  d.) Hausordnung
 
Eine Hausordnung wird von der Hausverwaltung für eine Eigentümerversammlung vorbereitet, vorausgesetzt es wurde noch keine
  Hausordnung beschlossen. Nach Beschlußfassung wird die Verwaltung die Einhaltung der Hausordnung überwachen.

  e.) Verträge für die Wohnungseigentümergemeinschaft
 
Die Hausverwaltung schließt Wartungs-, Lieferanten-, Werks- und Dienstleistungsverträge, insbesondere Versicherungsverträge ab.
  Die Hausverwaltung kann Hausmeister/Hauswarte oder sonstige Dienstleistungskräfte einstellen und erhalten eine Stellenbeschreibung.

  f.) Ganzjährige Beratung durch die Verwaltung
 
Die Hausverwaltung steht jedem Miteigentümer zur Lösung sämtlicher Probleme, die das Gemeinschaftseigentum betreffen,
  beratend zur Verfügung.

  g.) Überwachen der Dienstkräfte
 
Die Hausverwaltung betreut, überwacht und berät den Hausmeister und andere Angestellte.

  h.) Verwaltung gemeinschaftliches Vermögen
 
Das Vermögen wird grundsätzlich nur im Namen der Eigentümergemeinschaft eröffnet und geführt, dies gilt auch für Rücklagen.

  i.) Rechnungsüberprüfung
 
Sachliche und rechnerische Prüfung sämtlicher Instandhaltungs-, Lieferanten- und Dienstleistungsrechnungen sowie der Hausmeister-
  und Waschmünzenkasse.

  j.) Laufende Buchführung
  Errichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäß kaufmännisch geführten Buchhal-tung über den gesamten Verwaltungszeitraum gem.
  den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetz bzw. der jeweiligen Gemeinschaftsordnung, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft.
  In der Buchhaltung sind folgende Leistungen enthalten:

     führen und abrechnen von Hausgeldkonten für jedes Sondereigentum;
     Überwachung sämtlicher Hausgeldeingänge auf dem Verwaltungskonto der Eigentümergemeinschaft gemäß dem Beschluß
       der Eigentümerversammlung;
     für jede Kostenart ein separates Ausgabenkonto erstellen und führen, jedoch ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer bei
       einer Mehrwertsteueroption der Eigentümergemeinschaft;
     buchen sämtlicher Rücklagenkonten der Eigentümergemeinschaft und Erstellung einer Rücklagendarstellung für jeden einzelnen Eigentümer.
     veranlassen der jährlichen Ablesung der Wärmemesseinheiten im Sondereigentum, Weiterleitung der angefallenen Kosten der
       Gemeinschaft an die Abrechnungsirma der Heizkostenabrechnung. Einbuchen der erstellten Einzelabrechnungen von der Abrechnungsfirma
       in die Jahresabrechnung;

  k.) Ständige technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
          Zur Werterhaltung und um anbahnende Schäden frühzeitig zu erkennen, technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums
            durch kontinuierliche Begehung des Gesamtobjektes.
          Das Begehungs-Protokoll ist die Basis für die Planung der Instandhaltung und Instandsetzung.Beratung über kurz- und
            mittelfristigen Bedarf der Instandhaltung und Instandsetzung einschließlich berechnen der dazu notwendigen Finanzmittel.

  l.) Öffentlich-rechtliche und private Belange
 
Gegenüber privaten sowie öffentlich-rechtlichen Belangen Maßnahmen treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines
  sonstigen Rechtsnachteils für die Gemeinschaft erforderlich sind (im Regelfall gemäß Mehrheitsbeschluß).

  m.) Schlüsselbestellungen
 
Bestellen von Schlüsseln und Schließzylinder aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder- und Gemeinschaftseigentum.

  n.) Sicherheitseinrichtungen
 
Veranlassen der Überwachung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute an

     der Heizung,
     den Aufzügen,
     den Blitzschutzanlagen,
     den Lüftungsanlagen
     den Notbeleuchtungen
     den automatischen Garagentoren,
     den Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerwehrzufahrten und freien Fluchtwegen, Funktion- und Druckprüfungen der Feuerlöscher,
        Löschwassersteigleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern, Fluchtwegen usw.,
     Terminvereinbarungen und Abrechnungen mit den Handwerkern, dem Technischen Überwachungsverein und sonstigen Fachleuten.

  o.) Allgemeine Verwaltungsaufgaben
 
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwer-kern und Dritten, soweit es die gemeinschaftlichen
  Belange betrifft.
 


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