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Grundleistungen
Zu den Grundleistungen gehören die
unabdingbaren, in den §§ 27 und 28 WE - Gesetz aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.
Ferner sind folgende Leistungen in der Verwaltervergütung enthalten.
Dies sind:
a.) Wirtschaftsplan
Erstellen eines Wirtschaftsplanes für jedes Kalenderjahr. In
diesem Wirtschaftsplan ist die Verteilung der Gesamtkosten nach dem
einzelnen
Umlageschlüssel ersichtlich. Jeder Eigentümer erhält für sein Sondereigentum einen
Wirtschaftsplan. Dieser Wirtschaftsplan wird
bei einer Eigentümerversammlung durch
Stimmenmehrheit entschieden, sofern in der Gemeinschaftsordnung keine andere Regelung
festgehalten worden ist.
b.) Jahresabrechnung
Erstellen einer Jahresabrechnung über die Hausgeldeinnahmen und
Ausgaben der Eigentümergemeinschaft über ein
Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr). Jeder
Eigentümer kann nach Terminabsprache die Unterlagen der Jahresabrechnung während der
Bürozeiten
bei der Verwaltung einsehen.
c.) Eigentümerversammlung
Einladen und Durchführen einer Eigentümerversammlung pro Jahr
einschließlich sämtlicher Vorbereitungsarbeiten.
Mit dem Verwaltungsbeirat werden Termin, Tagesordnung und
Beschlußvorlagen vor der Eigentümerversammlung abgestimmt.
Erstellen eines Protokolls der Eigentümerversammlung.
d.) Hausordnung
Eine Hausordnung wird von der Hausverwaltung für eine
Eigentümerversammlung vorbereitet, vorausgesetzt es wurde noch keine
Hausordnung
beschlossen. Nach Beschlußfassung wird die Verwaltung die Einhaltung der Hausordnung
überwachen.
e.) Verträge für die Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Hausverwaltung schließt Wartungs-, Lieferanten-, Werks- und
Dienstleistungsverträge, insbesondere Versicherungsverträge ab.
Die Hausverwaltung kann
Hausmeister/Hauswarte oder sonstige Dienstleistungskräfte einstellen und erhalten eine
Stellenbeschreibung.
f.) Ganzjährige Beratung durch die Verwaltung
Die Hausverwaltung steht jedem Miteigentümer zur Lösung
sämtlicher Probleme, die das Gemeinschaftseigentum betreffen,
beratend zur Verfügung.
g.) Überwachen der Dienstkräfte
Die Hausverwaltung betreut, überwacht und berät den Hausmeister
und andere Angestellte.
h.) Verwaltung gemeinschaftliches Vermögen
Das Vermögen wird grundsätzlich nur im Namen der
Eigentümergemeinschaft eröffnet und geführt, dies gilt auch für Rücklagen.
i.) Rechnungsüberprüfung
Sachliche und rechnerische Prüfung sämtlicher Instandhaltungs-,
Lieferanten- und Dienstleistungsrechnungen sowie der Hausmeister-
und Waschmünzenkasse.
j.) Laufende Buchführung
Errichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäß kaufmännisch
geführten Buchhal-tung über den gesamten Verwaltungszeitraum gem.
den Bestimmungen des
Wohnungseigentumsgesetz bzw. der jeweiligen Gemeinschaftsordnung, getrennt für jede
Eigentümergemeinschaft.
In der Buchhaltung sind folgende Leistungen enthalten:
führen und abrechnen von Hausgeldkonten für jedes Sondereigentum;
Überwachung sämtlicher Hausgeldeingänge auf dem Verwaltungskonto
der Eigentümergemeinschaft gemäß dem Beschluß
der Eigentümerversammlung;
für jede Kostenart ein separates Ausgabenkonto erstellen und
führen, jedoch ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer bei
einer Mehrwertsteueroption der
Eigentümergemeinschaft;
buchen sämtlicher Rücklagenkonten der Eigentümergemeinschaft und
Erstellung einer Rücklagendarstellung für jeden einzelnen Eigentümer.
veranlassen der jährlichen Ablesung der Wärmemesseinheiten im
Sondereigentum, Weiterleitung der angefallenen Kosten der
Gemeinschaft an die Abrechnungsirma der Heizkostenabrechnung. Einbuchen der erstellten Einzelabrechnungen von
der Abrechnungsfirma
in die Jahresabrechnung;
k.) Ständige technische Kontrollen am
Gemeinschaftseigentum
Zur Werterhaltung und um anbahnende Schäden frühzeitig zu
erkennen, technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums
durch kontinuierliche
Begehung des Gesamtobjektes.
Das Begehungs-Protokoll ist die Basis für die Planung der
Instandhaltung und Instandsetzung.Beratung über kurz- und
mittelfristigen Bedarf der
Instandhaltung und Instandsetzung einschließlich berechnen der dazu notwendigen
Finanzmittel. l.) Öffentlich-rechtliche und private Belange
Gegenüber privaten sowie öffentlich-rechtlichen Belangen
Maßnahmen treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines
sonstigen
Rechtsnachteils für die Gemeinschaft erforderlich sind (im Regelfall gemäß Mehrheitsbeschluß).
m.) Schlüsselbestellungen
Bestellen von Schlüsseln und Schließzylinder aus der
Sicherheits-Schließanlage für das Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
n.) Sicherheitseinrichtungen
Veranlassen der Überwachung von Sicherheitseinrichtungen durch
Fachleute an
der Heizung,
den Aufzügen,
den Blitzschutzanlagen,
den Lüftungsanlagen
den Notbeleuchtungen
den automatischen Garagentoren,
den Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerwehrzufahrten und
freien Fluchtwegen, Funktion- und Druckprüfungen der Feuerlöscher,
Löschwassersteigleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern,
Fluchtwegen usw.,
Terminvereinbarungen und Abrechnungen mit den Handwerkern, dem
Technischen Überwachungsverein und sonstigen Fachleuten.
o.) Allgemeine Verwaltungsaufgaben
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern,
Behörden, Handwer-kern und Dritten, soweit es die gemeinschaftlichen
Belange betrifft.
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